Noor Real Estate GmbH, Immobilien, Berlin



Allgemeine Geschäftsbedinungen

§ 1
Die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Firma Noor Real Estate GmbH abzuschließenden und abgeschlossenen  Rechtsgeschäfte.

§ 2
Die in den Angeboten von Noor Real Estate GmbH enthaltenen Angaben basieren auf Informationen unserer Auftraggeber. Obwohl sich Noor Real Estate GmbH um möglichst vollständige und zutreffende Angaben  bemüht, kann eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen nicht übernommen werden.

§ 3
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung bleibt vorbehalten.

§ 4
Mit Abschluß eines Vertrages entsteht ein Provisionsanspruch gegenüber dem Vertragspartner.

Die ortsübliche Maklercourtage beträgt für
a). bebauten Grundbesitz 6% des Kaufpreises
b). unbebaute Grundstücke 6% des Kaufpreises
c). Vermietung 2 Nettomonatsmieten
d). gewerbliche Vermietung 3 Nettomonatsmieten
f). Firmenverkäufe 10 % des Kaufpreises
jeweils zuzüglich der gesetzlichen  Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.

§ 5
Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen Dritten grundsätzlich nicht zugänglich gemacht werden.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung von Noor Real Estate gestattet.
Kommt durch die Weitergabe an Dritte ein Vertrag zustande, so entsteht ein Provisionsanspruch gegenüber dem Vertragsschließenden Dritten seitens Noor Real Estate.

§ 6
Ist dem Empfänger unseres Angebots dieses bereits bekannt, so ist er verpflichtet, unverzüglich, d.h. innerhalb von 3 Tagen ab Entgegennahme des Angebots, Noor Real Estate dies schriftlich mitzuteilen.
Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis und bei Abschluß eines Vertrages unseren Provisionsanspruch an.
Die Provision gilt insbesondere auch bei Übernahme des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung / einer Auktion oder bei Übernahme aus Konkurs als vereinbart.

§ 7
Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingung erlischt.
Das gleiche gilt im Falle eines Rücktrittsvorbehalts des Angebotsempfängers oder auch dann, wenn der Vertrag aus von ihm zu vertretenden Gründen aufgelöst, angefochten oder nicht erfüllt wird.

§ 8
Mündliche Abreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung seitens Noor Real Estate gültig.

§ 9
Noor Real Estate ist berechtigt Dritte zur Erfüllung der ihr obliegenden Verpflichtungen zu beauftragen.

§ 10
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird hiervon nicht die Rechtsverbindlichkeit der übrigen Bestimmungen berührt.

§ 11
Gerichtstand ist Berlin.


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